Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der BPV GmbH und der uns verbundenen Unternehmen (nachstehend BPV GmbH oder “Berater” genannt), soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der BPV GmbH nicht anerkannt, es sei denn, BPV GmbH hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Berater und der Auftraggeber verpflichten sich wechselseitig, über alle den Vertragspartner betreffende Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass die jeweils andere Seite ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht in gleichem Umfange auch für die Mitarbeiter des Beraters und des Auftraggebers. (3) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Informationen, die die andere Partei ebenfalls nachweislich von Dritten erhalten hat oder erhält oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltene Verpflichtung allgemein bekannt wurden. (4) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte bleiben unberührt.
3. Gewährleistung
(1) Der Berater führt die vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig, d. h. unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und unter Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt aus. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Berater nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Beraters zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Projektabschluss, dem Berater gegenüber schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung in gleicher Weise geltend zu machen. (3) Zunächst ist dem Berater Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Gelingt es dem Berater nicht, die Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen und sind weitere Nachbesserungsversuche für den Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. (4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. (5) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Projektabschluss. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Bestimmungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
4. Leistungen des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber übergibt der BPV GmbH alle Unterlagen und Daten unentgeltlich, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt, sofern diese nicht Gegenstand der von der BPV GmbH zu erbringenden Leistungen sind. (2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die BPV GmbH die zur Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie auch von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die ihre Leistungen betreffen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der BPV GmbH bekannt werden.
5. Haftung
(1) Eine über die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hinausgehende Haftung des Beraters, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung (sonstiger) Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ist ausgeschlossen. (2) Dies gilt nicht, soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Haftet die BPV GmbH wegen der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder Haftung wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit vorliegen, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt in keinem Falle den Auftragswert bzw. – bei Beratungs- und Gutachterleistungen maximal 5.000 € für Vermögensschäden, – bei Planungsleistungen 10.000 €, für Personenschäden 15.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 10.000 €. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BPV GmbH. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Berater aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder vom Berater aufnehmen zu lassen. (6) Soweit dem Auftraggeber gemäß dieser Ziffer 5 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Gewährleistungsansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 3 Abs. 5 dieser Bedingungen. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
6. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftraggeber darf die Ergebnisse aller vom Berater erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne schriftliche Einwilligung vom Berater weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen, es sei denn, dass sich bereits aus dem Auftragsinhalt oder dem Arbeitsergebnis die Einwilligung des Beraters zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Alle übrigen Nutzungsrechte verbleiben beim Berater. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind, bleibt die BPV GmbH Urheber. Das Nutzungsrecht richtet sich nach den vorstehenden Bedingungen und ist im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkt, unwiderruflich und nicht übertragbar. (2) Bei Veröffentlichung von Darstellungen des Beraters ist die Quelle „BPV GmbH“ anzuzeigen. (3) Der Berater behält sich bis zur Erfüllung sämtlicher nach dem Vertrag vom Auftraggeber geschuldeter Honorare das alleinige Eigentum an den dem Auftraggeber übergebenen Arbeitsergebnissen vor.
7. Vergütung
Die Vergütung (Honorar, Auslagenersatz und Umsatzsteuer) des Beraters für seine Tätigkeit ist die vereinbarte Vergütung, andernfalls die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB). Der Berater ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen auf die vereinbarte oder übliche Vergütung zu verlangen.
8. Zahlungen
Die Zahlungen sind auf das Konto des Beraters bei der Volksbank Unna, BLZ: 441 600 14, Konto Nr. 6486648700, IBAN DE74441600146486648700, BIC GENODEM1DOR, oder ein anderes angegebenes Konto innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.
9. Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder bei einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung eines Vertrages über ein bestimmtes Projekt ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die fristlose Kündigung ist schriftlich unter Angabe des wichtigen Grundes zu erklären. In diesem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet, die von dem Berater zum Kündigungszeitpunkt bereits erbrachten Leistungen zu vergüten und die von dem Berater eingegangenen Verpflichtungen, höchstens jedoch die vereinbarte Auftragssumme, zu übernehmen. 10. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der Berater hat die Handakten für die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. (2) Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Berater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Berater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 11. Schlussbestimmungen (1) Das gesamte Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG), auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat. (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Unna, Deutschland. (3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch den Auftraggeber und BPV GmbH. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. (4) Falls einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
Stand: November 2020